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Erste Ansätze
Der Gedanke, der dem Orden der Augustiner-Chorherren zugrunde liegt, ist
das Zusammenleben von Priestern in einer monastisch geprägten Gemeinschaft
(Vita communis). So soll erreicht werden, dass die Seelsorge an den Menschen von
einer spirituell und ökonomisch sicheren Basis ausgeht.
Erste Ansätze finden sich hierzu schon bei Eusebius von Vercelli (283-371),
Zeno von Verona († 371) und Augustinus (354-430). Zunächst gab es ein
solches gemeinsames Leben von Geistlichen an den Bischofskirchen. Da diese
Kleriker, die vom Bischof versorgt werden mussten, in eine Liste (Kanon)
eingetragen waren, erhielten sie den Namen Kanoniker. Später ging man
dazu über, Kanonikerstifte auch unabhängig von Bischofskirchen zu gründen. Um 750 verfasste der heilige Chrodegang
von Metz eine Regel für die Kanoniker
seines Domkapitels, die auch über Metz hinaus Verbreitung fand. Im Gegensatz
zur Augustinusregel erlaubte sie den Kanonikern Privatbesitz. Die Synode von
Aachen erließ 816 eine neue Regel für die Kanoniker (ordo canonicorum),
die den Klerikern weiterhin Privateigentum gestattete. Dies förderte die
Bestrebungen der Kanoniker, das gemeinsame Leben aufzugeben. Die gleiche Synode
bestimmte auch die Benediktsregel als verpflichtend für alle
Mönchsklöster (ordo monasticus). Mithin gab es im ganzen
Fränkischen Reich nur noch zwei Regeln für das geistliche Leben in
Gemeinschaft.
Gregorianische Reform
Während der gregorianischen Reform des 11. Jahrhunderts wurde versucht
den Chorherrengemeinschaften wieder eine mehr monastische Prägung
(geordnetes Gemeinschaftsleben und persönliche Besitzlosigkeit) zu
verleihen. Zu diesem Zweck wurde bei der Lateransynode von 1059 unter
strikter Ablehnung der Aachener Regel die Augustinusregel vorgeschrieben. Eine
herausragende Rolle spielte hierbei der Kardinal Hildebrand von Soana, der
spätere Papst Gregor VII. (1073-1085).
Die Reform setzte sich nur nach und nach und auch nicht bei allen
Kanonikerstiften durch. Daher kommt es zur Unterscheidung zwischen regulierten
Chorherren (Canonici Regulares mit der Augustinusregel - gemeinsames Leben und
persönliche Besitzlosigkeit) und Säkularkanonikern (Canonici Irregulares
nach der Aachener Regel - Leben in getrennten Haushaltungen mit persönlichem
Eigentum). Neben der Reform bestehender Klöster kam es besonders im
deutschsprachigen Raum zu einer Welle von Klostergründungen, sodass die Zeit
von der Mitte des 11. bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts als das Jahrhundert der
Chorherren bezeichnet werden kann.
Devotio moderna
Die religiöse Erneuerungsbewegung der 'Devotio moderna' (zeitgemäße
Frömmigkeit) ging von Gerhardt Groote († 1384) und den von ihm gegründeten
Brüdern vom Gemeinsamen Leben (Fraterherren) aus. Sie beeinflusste erheblich
die Spiritualität des 14. und 15. Jahrhunderts. An Stelle des
mönchisch-klösterlichen Frömmigkeitsideals trat nun ein praktisches
Weltchristentum der tätigen und helfenden Liebe (Krankenpflege,
Armenfürsorge, Schulen), das auch für Laien offen war. Inniges Gebet
und Meditation spielten aber dennoch eine wesentliche Rolle. Dies wird besonders
in der 'Nachfolge Christi' des Thomas von Kempen deutlich. Die Devotio moderna
fand in fast allen Ländern Westeuropas Eingang, auch in Spanien und Italien,
wurde jedoch besonders in den Niederlanden und Westdeutschland von den
Augustiner-Chorherren der Windesheimer Kongregation getragen. |