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Voraussetzungen für den Eintritt in ein Augustiner-Chorherrenstift sind
geistige und körperliche Gesundheit sowie die bestandene Maturaprüfung
(Abitur) bzw. die Studienberechtigung für Philosophie und Theologie. Mit dem
Novizenmeister kann der Interessent Zeiten vereinbaren, in denen er unverbindlich
im Stift mitlebt, um die Klostergemeinschaft näher kennen zulernen.
Postulat
Entschließt sich der Kandidat, den Weg in die Gemeinschaft zu gehen,
so folgt zunächst das Postulat, das drei bis zwölf Monate dauern kann. Der
Postulant nimmt am Leben der Gemeinschaft teil, ist jedoch im Übrigen in der
Gestaltung seiner Zeit frei.
Noviziat
Im Anschluss an das Postulat bittet der Postulant um die Aufnahme in das
einjährige Noviziat. In dieser Zeit wird der Novize stärker in die
Ordensgemeinschaft eingebunden. Während des täglichen Novizenunterrichts
wird ihm die Spiritualität und Geschichte des Ordens sowie die Liturgie
näher gebracht. Weiterhin übernimmt der Novize Dienste innerhalb der
Gemeinschaft.
Es bleibt dem Novizen unbenommen, jederzeit die Gemeinschaft wieder zu verlassen,
wenn er zur Überzeugung gelangt, dass das Leben in der Gemeinschaft nicht
seiner Berufung entspricht. Ebenso kann aber auch der Novize von der Gemeinschaft
entlassen werden, wenn es ihm nicht gelingt sich in das klösterliche Leben
einzufügen.
Einfache Profess
Nach Ablauf des Noviziats stimmt die Gemeinschaft der Chorherren über die
Zulassung des Novizen zur Einfachen Profess auf 3 Jahre ab. Sie beinhaltet die
Verpflichtung, während dieser Zeit die drei Evangelischen Räte
(Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam) zu leben. Nun beginnt für den Kleriker
auch das Theologiestudium. Das zeitliche Gelübde kann zweimal wiederholt
werden. So kann dem Kleriker bis zu neun Jahren Gelegenheit gegeben werden,
seine Entscheidung reiflich zu bedenken.
Ewige Profess
Nach den Jahren der zeitlichen Profess stimmt die Gemeinschaft der Kanoniker
nochmals darüber ab, ob sie den Kleriker als vollberechtigtes Mitglied in
ihre Gemeinschaft aufnimmt. Dann legt der Kleriker die Ewigen Gelübde in
feierlicher Form ab. Mit der Ewigen Profess verpflichtet sich der Kanoniker,
für sein ganzes weiteres Leben in der Gemeinschaft des Stiftes zu
verbleiben. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Theologiestudiums wird der
Kanoniker zum Diakon geweiht und sammelt dann bis zu seiner Priesterweihe in einer
dem Stift inkorporierten Pfarrei erste seelsorgerische Erfahrungen. |